FINANZIELLES

Schulgeld (monatlich)


1. Kind 

ab dem
3. Kind


207,00 €


177,00 €

Elterndarlehen

einmalig
pro Kind

ab dem
3. Kind 

1.000,00 €



500,00 €

Das Darlehen wird am Ende der Schulzeit zinslos zurückbezahlt.

Mitgliedschaft
im Montessori Förderverein

Einzelmitglied

Ehepaare
und eheähnliche Gemeinschaften

60,00 € p.a.


80,00 € p.a.

Nachmittagsbetreuung

mehr zur Offenen Ganztagsschule

Offene Gantagsschule

Mittagessen (pro Tag)

50,00 €

je 5,00 €


Elternarbeitsstunden

mehr zur Elternarbeit

pro nicht geleistete
Elternarbeitsstunde


20,00 €


Schulgeldermäßigung
Familien mit niedrigem Einkommen können beim Trägerverein einen Antrag auf Schulgeldermäßigung stellen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Bescheides über Bürgergeld bzw. Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag.  

Schulbeförderung
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel. Citybusse verkehren halbstündlich zwischen Schule und Bahnhof. Wir bieten keine eigenen Busse für die Schülerbeförderung an.
Im Schuljahr 2025/2026 übernimmt der Trägerverein 300 € vom 365-Euro-Ticket und die Eltern leisten eine Zuzahlung über den Restbetrag von 65 € pro Schuljahr. Dies entspricht einem Eigenanteil in Höhe von ca. 17% an den Gesamtkosten des 365-Euro-Tickets..
Die Bus- bzw. Zugfahrkarten können nach den Kriterien, die auch für Schülerinnen und Schüler von staatlichen Schulen gelten, bei uns im Sekretariat bestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
1. Die Entfernung zwischen Wohnort und Schulort muss mindestens zwei Kilometer (bei Grundschülern) bzw. drei Kilometer (bei Mittelschülern) betragen.
2. Der Wohnort muss der im Einwohnermeldeamt hinterlegte 1. Wohnsitz des Kindes sein.
3. Die Schülerin bzw. der Schüler muss ihre bzw. seine Schulpflicht an unserer Schule erfüllen, d.h. sie bzw. er muss beim Staatlichen Schulamt Amberg-Sulzbach als Schüler/-in der Privaten Montessorischule Amberg gemeldet sein.
4. Es werden nur die Schulwegkosten von Schülerinnen und Schülern erstattet, deren Wohnort in der Stadt Amberg oder im Landkreis Amberg-Sulzbach liegen.